Hygiene-Konzept des Balland’s Hotel und Restaurant während der Corona-Zeit

veröffentlich am 26.03.2021

Um der Ausbreitung des Covid-19 Virus entgegenzuwirken, gelten in unserem Betrieb / Hotel folgende Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln. Diese sind einzuhalten um Mitarbeiter/Innen aber auch Kunden/Innen (Gäste) und andere Externe zu schützen.


Unsere Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Herr Balland (Geschäftsführung)
Tel. / E-Mail: 05073 / 9602-0 / info@ballands.de

Es gilt das Gebot des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen.

Wenn der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Personen (Beschäftigte) mit Atemwegs-Symptomen und erhöhter Temperatur und Fieber müssen vor Betreten des Betriebes (Hotel)/ der Küche/ des Restaurants etc. ärztlich abklären lassen, ob eine Infektion mit dem Corona-Virus vorliegt.

  • Die AHA-Regeln und regelmäßiges Lüften sind stets einzuhalten.
    • Abstand: min. 1,5 m
    • Hygiene: gründliches Hände waschen mit Seife
    • Mund und Nase mit FFP2-Maske bedecken
    • Corona-Warn-App
    • Lüften
  • Das Lüftungskonzept wurde erstellt.
  • Vor Urlaubsreisen ist wegen etwaiger Einschränkungen bei der Rückkehr mit der Geschäftsleitung Kontakt aufzunehmen.
  • Bitte verzichten Sie auf Händeschütteln und Umarmung.

  1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
    • Aushang im Hotel (Eingang / Rezeption / Büro / Restaurant).
    • Aushang auf allen Bereichsebene und im Aufenthaltsraum (schwarzes Brett).
    • Bereitstellen des Hygienekonzepts über die Homepage vom Hotel.
    • Hygienekonzept in der Digitalen Gästemappe
  2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    • Im Außenbereich wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen und wenn der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske) zu tragen.
    • Bewegen im gesamten Hotel, speziell den öffentlichen Bereichen & sanitären Anlagen ist eine Mund-Nase-Bedeckung (FFP2-Maske) zu tragen.
  3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
    • Im Verdachtsfalle (Erkältungssyntomen) ist sofort der Hausarzt zu kontaktieren.
    • Mitarbeiter, die einen Verdachtsfall darstellen, werden angehalten NICHT zur Arbeit zu erscheinen!
  4. Handhygiene
    • Bei Betreten des Hotels sind die Hände an unseren dafür vorgesehenen Stationen zu desinfizieren.
    • Handwaschmittel und Desinfektionsmittel stehen in allen sanitären Bereichen und in Büros, Küche, Restaurant, Hotelbetriebes und der Haustechnik etc. bereit.
    • Die dazu aushängenden Hygienetipps sind zu beachten.
  5. Steuerung und Einschränkung des Kundenverkehrs und Lieferanten
    • Kunden / Gäste ist das Betreten nur im Wartebereich der Rezeption und der Beherbergungsräumen erlaubt, dieses erfolgt nach einer telefonischen Rücksprache bzw. Terminvereinbarung gestattet.
    • Lieferanten und Paketdiensten ist das Betreten nur im öffentlichen Bereich erlaubt. Eine Kontaktlose Übergabe ist sicherzustellen.
    • Das Betreten des Restaurants/Bar ist nur mit einer Reservierung möglich, da hier eine Platzzuweisung erfolgt.
  6. Treffen innerhalb des Betriebs
    • Das Housekeeping Personal wird in feste Teams aufgeteilt.
    • Interne Meetings werden ebenso mit entsprechenden Abständen von 1,5m abgehalten, sofern sie nicht telefonisch oder digital abgehalten werden können.
    • mindestens tägliche Reinigung & Desinfektion der Arbeitsmittel/Werkzeuge – diese werden sofern möglich nur personenbezogen benutzt.
  7. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
    • Zutritt betriebsfremder Personen (siehe Nummer 5).
    • Sie müssen vor Betreten des Hotels einen Mund-Nasenschutz tragen und die Hände desinfizieren.
    • Der Mindestabstand von 1,5m zu den Gästen und unseren Mitarbeitern ist einzuhalten.
  8. Verhaltensregeln der Bereiche

Rezeption
• Plexiglasscheiben an der Hotelrezeption schützen vor direktem Kontakt.
• Einweisung der Rezeption für den Infektionsfall Aushändigung der wichtigen ärztlichen Telefonnummern.
• Kontaktloses Bezahlen wird bevorzugt – das EC-Gerät wird nach jedem Gebrauch desinfiziert.
• Einweisung/Hinweis auf das Hygienekonzept und die Verhaltensregeln.

Büro
• Im Besprechungsraum sind zeitgleich maximal 4-max. 6 Personen zulässig.
• Die Anzahl der Personen im Raum sind so gering wie möglich zu halten.
• Das Lüftungskonzept ist einzuhalten.

Arbeitsstätte und Tagungsräume
• In WC- und Sanitärbereichen sind je nach Größe bis zu 2 Personen zeitgleich zulässig.
• Die Anzahl der Personen sind für jeden Bereich gem. Lüftungskonzept festgelegt und einzuhalten.

Zimmerreinigung
• Das Housekeeping Personal wird in feste Teams aufgeteilt.
• Zimmer werden nach Verlassen des Gastes 1-2 Tage nicht gereinigt und stehen dann erst dem nächsten Gast frisch gereinigt und desinfiziert zur Verfügung.

Küche
• Jeder Posten in der Küche hat zum anderen Posten 1,5 m Abstand.
• Die Küchenmitarbeiter tragen einen Mundschutz sofern der Abstand nicht eingehalten werden kann.
• Wichtige Angriffsflächen werden dreistündlich desinfiziert. Es gibt einen zusätzlichen Desinfektionsplan.
• Jeder Mitarbeiter hat sein eigenes Arbeitsmaterial, welches nach Benutzung gereinigt und wenn möglich desinfiziert wird.
• Jeder Mitarbeiter trägt eine Kopfbedeckung.
• Die reinen und unreinen Seiten werden getrennt, sofern dies möglich ist.
• Reinigungstücher werden häufiger gewechselt.
• Es wird möglichst immer im gleichen Team zusammengearbeitet.

Spülküche
• Die Mitarbeiter der Spülküche desinfizieren sich in regelmäßigen Abständen ihre Hände.
• Sollte ein Mindestabstand von 1,5 m nicht gewährleistet werden können zu anderen Mitarbeitern wird ein Mundschutz getragen.

Restaurant
• Alle Tische bzw. Stühle haben einen Abstand von 1,5 m – 2m.
• Jeder Gast, der bei uns speisen möchte, sollte idealerweise vorab einen Tisch reserviert haben.
• Am Eingang des Restaurants steht ein Desinfektionsspender, wo sich jeder Gast die Hände desinfizieren muss.
• Verhaltenshinweise für unsere Gäste sind gut sichtbar angebracht.
• Unsere Gäste tragen einen Mundschutz bis sie platziert werden, am Tisch dürfen sie den Mundschutz abnehmen.
• Alle Mitarbeiter im Restaurant tragen einen Mundschutz. Alle Mitarbeiter haben einen festen Posten und eigenes Arbeitsmaterial.
• Das Arbeitsmaterial wird in regelmäßigen Abständen gereinigt bzw. desinfiziert.
• Jeder Gast hat seine eigene Speisekarte.
• Am Tisch bekommt jeder Gast ein Registrierungsformular. (s. Registrierungsformular), dieses wird vor dem Bestellvorgang von unseren Mitarbeitern eingesammelt.
• Der Stift mit dem der Gast das Registrierungsformular ausgefüllt hat, wird nach jedem Gast desinfiziert.
• Der Gast kann sich kontaktlos über eine App registrieren. Die Kontaktdaten werden nach 3 Wochen automatisch gelöscht.
• Getränke und Speisen werden gleichzeitig aufgenommen, darüber wird unser Gast informiert, wenn er platziert wird.
• Gläser und Tassen werden nie am Trinkbereich angefasst sondern unten am Glas bzw. Tasse.
• Das Tablett mit Getränken und dem Besteck wird von unseren Mitarbeitern möglichst auf den Tisch gestellt, damit sich jeder Gast sein Getränk und sein Besteck einzeln entnehmen kann.
• Das Besteck wird mit Handschuhen auf einen Teller platziert.
• Die Speisekarten verbleiben auf dem Tisch.
• Nachdem die Gäste gegessen haben werden die Teller abgeräumt und die Mitarbeiter entnehmen die Speisekarten.
• Alles Gläser und Tassen werden in der Spülmaschine gereinigt, nicht im Spülbecken.
• Nach dem Abtragen von Gläsern und Tellern desinfizieren, sich unsere Mitarbeiter die Hände, sowie nach jedem Kassieren.

Gäste/Kunden
• Unsere Gäste/Kunden sollen möglichst kontaktlos bezahlen, wenn dieses nicht möglich ist, ist eine Ablage, wo unsere Mitarbeiter bzw. Gäste ihr Geld, Mitarbeiter Rückgeld und Beleg gegeben.
• Durch Ausschilderung erkennen unsere Gäste, dass sie zu anderen Personen 1,5 m Abstand halten müssen. Bei einem Verstoß weisen unsere Mitarbeiter unsere Gäste darauf hin, dass ein Mindestabstand zwingend einzuhalten ist, zum Schutze unserer Mitmenschen.
• In all unseren Verkaufsstätten gibt es Verhaltensanweisungen für Gäste, Kunden und Lieferanten.
• Unsere Gäste (ab 6 Jahren) tragen einen Mundschutz, wenn sie unser Restaurant betreten, am Tisch dürfen sie diesen abnehmen.
• Unsere Gäste tragen einen Mundschutz bis sie platziert werden oder sich selber einen freien desinfizierten Tisch gesucht haben, am Tisch dürfen sie den Mundschutz abnehmen.
• Es dürfen Gäste zu uns kommen, die aus mehr als zwei verschiedenen Haushalten/Familien kommen. Es dürfen bis zu 10 Personen zusammen an einem Tisch sitzen.

Tagungen
• Verhaltenshinweise für unsere Gäste sind gut sichtbar angebracht.
• Der Veranstalter der Tagung ist für die Umsetzung des Hygienekonzepts und des Lüftungskonzepts verantwortlich und bestätigt dieses mit seiner Unterschrift.

WC
• Wegesystem kenntlich machen.
• Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für den Gast Pflicht.
• Wegen Abstandshaltung Sperrung von Waschbecken und Urinalen
• Zugangsbeschränkung (max. Personenzahl) im Zugangsbereich kenntlich machen.
• Regelmäßige Hygienekontrollen durch unser Personal.
• Toiletten, Urinale, Waschbecken – Handtücher.
• Fußböden und Flächen.
• alle Gegenstände mit Handkontakt.

  1. Kommunikation im Betrieb, z.B. in Urlaubszeiten
    • Im Verdachtsfall ist der Hausarzt aufzusuchen und den Anweisungen Folge zu leisten.
    • Im Verdachtsfall wird auf keinen Fall der Arbeitsplatz aufgesucht.
    • Im Verdachtsfall ist umgehend die Geschäftsführung zu informieren.
    • Die vorgeschriebenen Quarantäne-Regeln sind zu beachten.
    • Wer sich wissentlich in Gefahr bringt, wie z.B. durch Reisen in Risikogebiete, sich dadurch mit Corona infiziert und der Landkreis verweigert die Entschädigung des Verdienstausfalles, trägt das Risiko privat und muss ggf. Erholungsurlaub in Anspruch nehmen.
    • Bei Anordnung einer häuslichen Quarantäne ist der Verbleib zu Hause zwingend geboten. Auch Einkäufe und selbst kurze Aktivitäten an Orten, wo sich andere Menschen aufhalten, sind zu unterlassen.

Beachten Sie bitte dabei, dass diese Auflagen verpflichtend sind und eine Zuwiderhandlung ggf. strafrechtliche Relevanz für den Einzelnen haben kann.

  1. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen

• Eine regelmäßige Desinfektion der Arbeitsplätze muss erfolgen.
• Das regelmäßige Lüften der Räumlichkeiten ist gem. Lüftungskonzept durchzuführen.
• Bei Fahrten wo sich mehrere Personen im Fahrzeug befinden, besteht für Fahrer und Mitfahrer* in eine Maskenpflicht.
• Wie, womit, in welchen zeitlichen Abständen wird die Flächen virenfrei gereinigt.
• Wie oft und womit werden die Desinfektionsspender im Objekt (am Eingang, auf der Fläche, im Sanitärbereich) aufgefüllt bzw. kontrolliert.

Lindwedel, 26.03.2021